
Allgemeine Geschäftsbedienungen von Fotowerk Tegernsee
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1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an bereits bestehenden Aufnahmen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Diese AGB gelten ab dem 01.08.2023. Frühere Fassungen verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit.
1.2 Abweichende AGB
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2 Produktionsaufträge
Produktionsaufträge umfassen die Anfertigung von Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des Kunden.
2.1 Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Falls sich die Gesamtkosten um mehr als 15 % erhöhen, wird der Fotograf den Auftraggeber darüber informieren.
2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter
Falls für die Auftragsabwicklung Leistungen Dritter erforderlich sind (z. B. Models, Stylisten, Locations), ist der Fotograf berechtigt, diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
2.3 Briefing
Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für die zu erstellenden Aufnahmen. Es muss vollständig, abschließend und schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail). Falls kein schriftliches Briefing vorliegt, gelten das Pre-Production-Meeting (PPM) sowie der bisherige E-Mail-Verkehr als verbindliche Grundlage.
2.4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Der Fotograf hat bei der Anfertigung der Aufnahmen künstlerische Gestaltungsfreiheit, solange die im Briefing festgelegten Vorgaben berücksichtigt werden. Reklamationen oder Mängelrügen in Bezug auf den künstlerischen Stil sind ausgeschlossen.
2.5 Mängelrügen
Falls der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter bei der Produktion anwesend ist, müssen Mängel sofort am Set gerügt werden. Fehlt eine sofortige Rüge, gelten die Aufnahmen als genehmigt. Ist der Auftraggeber nicht anwesend, müssen Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden, andernfalls gelten die Aufnahmen als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
2.6 Erreichbarkeit des Auftraggebers
Falls der Auftraggeber nicht vor Ort ist, muss er oder ein Bevollmächtigter während der Produktion für Abstimmungen per Telefon oder E-Mail erreichbar sein.
2.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Informationen, Produkte oder Locations rechtzeitig bereitstehen. Falls Verzögerungen aus seiner Sphäre entstehen, trägt er die Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Miettage, Umbuchungen).
2.8 Einholung von Releases
Bei Aufnahmen von Personen oder urheberrechtlich geschützten Objekten ist der Auftraggeber verantwortlich, die notwendigen Zustimmungserklärungen einzuholen. Er stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, sofern ihn ein Verschulden trifft.
2.9 Umgang mit gelieferten Gegenständen
Verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel) werden nach der Produktion entsorgt. Nicht verderbliche Gegenstände (z. B. Kleidung) werden auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt.
2.10 Bildauswahl
Der Fotograf wählt die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt.
3 Kündigung, Honorare, Nebenkosten, Rechnungsstellung
3.1 Kündigung
Beide Parteien können den Auftrag nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
3.2 Zeitüberschreitung
Falls sich die Produktion aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, verzögert, wird das Honorar entsprechend erhöht.
3.3 Zusatzleistungen
Zusätzliche Arbeiten, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, werden gesondert vergütet.
3.4 Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar erstattet der Auftraggeber anfallende Nebenkosten (z. B. Bildbearbeitung, Reisen, Model-Honorare).
3.5 Fälligkeit des Honorars / Kostenvorschuss
Das Honorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Der Fotograf kann Abschlagszahlungen verlangen.
3.6 Übergang der Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
3.7 Elektronische Rechnungsstellung
Der Fotograf ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu stellen.
4 Archivmaterial
Archivaufnahmen sind Bilder, die bereits existieren und für die der Fotograf Lizenzen vergibt.
4.1 Ansichtsmaterial
Bereitgestellte Archivbilder dienen nur der Sichtung. Jede Nutzung bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
4.2 Lizenzhonorar
Sofern keine individuelle Vereinbarung vorliegt, gelten die aktuellen MFM-Bildhonorare.
5 Nutzungsrechte
5.1 Umfang der Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte nur im vereinbarten Umfang.
5.2 Keine Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig.
5.3 Keine Bearbeitung
Aufnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung verändert werden (z. B. durch Retusche oder Zuschnitt).
5.4 Urheberbenennung
Bei jeder Veröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu nennen.
6 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung
6.1 Datenformat
Das Datenformat wird vereinbart. Falls keine Vereinbarung vorliegt, bestimmt der Fotograf das Format.
6.2 Archivierung
Die Speicherung der Bilder in öffentlich zugänglichen Archiven ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
6.3 Metadaten
Die EXIF-, IPTC- oder XMP-Daten der Bilder dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
7 Haftung und Schadensersatz
7.1 Haftungsausschluss
Der Fotograf haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden, ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechtsverletzung
Unberechtigte Nutzung oder Bearbeitung wird mit einer Vertragsstrafe von 200 % des üblichen Honorars (mindestens 500 € pro Bild) geahndet.
7.3 Vertragsstrafe bei fehlender Urheberbenennung
Fehlt die Urheberbenennung, beträgt die Vertragsstrafe 100 % des üblichen Honorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild.
8 Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. der Künstlersozialabgabe.
9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, falls der Auftraggeber keinen Sitz in Deutschland hat.